439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 38 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Stellung und Zusammensetzung
Organisation der HE-Arc - Ad-hoc-Arbeitsgruppen
Art. 38 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Stellung und Zusammensetzung
1. Die Generaldirektion kann, wenn sie es für nötig erachtet oder auf Ersuchen des strategischen Ausschusses, Ad-hoc-Arbeitsgruppen einsetzen, die Fragen im Zusammenhang mit der allgemeinen Politik der HE-Arc prüfen.
2. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen setzen sich aus Personen zusammen, die aus Kreisen hervorgehen, welche sich für die Tätigkeiten der HE-Arc interessieren.