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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 38 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Stellung und Zusammensetzung

Organisation der HE-Arc - Ad-hoc-Arbeitsgruppen
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Art. 38 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Stellung und Zusammensetzung

1. Die Generaldirektion kann, wenn sie es für nötig erachtet oder auf Ersuchen des strategischen Ausschusses, Ad-hoc-Arbeitsgruppen einsetzen, die Fragen im Zusammenhang mit der allgemeinen Politik der HE-Arc prüfen.

2. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen setzen sich aus Personen zusammen, die aus Kreisen hervorgehen, welche sich für die Tätigkeiten der HE-Arc interessieren.

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