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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 36 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Kompetenzen

Organisation der HE-Arc - Personalrat
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Art. 36 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Kompetenzen

1. Der Personalrat

a) nimmt Stellung zu Fragen betreffend Arbeits- und Gehaltsbedingungen an der HE-Arc,

b) wirkt gemäss den von der Generaldirektion festgelegten Modalitäten bei der Genehmigung des Personalstatuts mit,

c) nimmt Stellung oder unterbreitet Anträge in Zusammenhang mit allen allgemeinen Fragen, die für das Personal von Interesse sind.

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