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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 33 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Kompetenzen der Generaldirektion

Organisation der HE-Arc - Generaldirektion
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Art. 33 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Kompetenzen der Generaldirektion

1. Die Generaldirektion

a beantragt dem strategischen Ausschuss den Leistungsvertrag, einschliesslich der strategischen Ziele,

b setzt den mit dem strategischen Ausschuss vereinbarten Leistungsvertrag sowie die mit der HES-SO vereinbarten Leistungsaufträge um,

c setzt sämtliche strategischen Ziele um, die ihr zugewiesen sind,

d setzt die Beschlüsse des strategischen Ausschusses und der HES-SO-Organe um,

e legt ihre Kommunikationsstrategie fest,

f initiiert und unterzeichnet gemäss ihrem Geschäftsreglement Verträge zwischen der HE-Arc und anderen regionalen, nationalen und internationalen Institutionen,

g trifft alle Massnahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der HE-Arc, ihrer Fachbereiche sowie ihrer Standorte, gegebenenfalls mithilfe von Reglementen,

h beantragt die Finanz- und Aufgabenpläne sowie die jährlichen Budgets,

i verwaltet in finanzieller und administrativer Hinsicht die zugeteilten Budgets sowie die Anlagen und die Infrastruktur,

j beschliesst die interne Zuteilung der Mittel,

k erstellt die Jahresrechnung,

l verfasst den Geschäftsbericht und legt ihn dem strategischen Ausschuss vor,

m führt die operativen Geschäfte und stellt das Personal der HE-Arc an,

n beantragt dem strategischen Ausschuss das Personalstatut, das Personalreglement und das Finanzreglement,

o organisiert und verwaltet das Controlling und richtet namentlich das interne Kontrollsystem (IKS) ein,

p führt einen Qualitätsmanagementplan ein und setzt diesen um,

q setzt Ad-hoc-Arbeitsgruppen ein und legt deren Auftrag fest,

r setzt politische Vorgaben oder Verfahren um, die sich aus der HES-SO-Vereinbarung ergeben,

s erlässt ihr eigenes Geschäftsreglement,

t nimmt alle weiteren Kompetenzen wahr, die ihr mit dieser Vereinbarung übertragen werden.

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