439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 30 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Betrieb
Organisation der HE-Arc - Strategischer Ausschuss
Art. 30 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Betrieb
1. Der strategische Ausschuss tritt so oft wie nötig, jedoch mindestens zweimal pro Jahr zusammen.
2. Im Übrigen organisiert er sich selbst und erlässt sein eigenes Reglement.