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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 30 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Betrieb

Organisation der HE-Arc - Strategischer Ausschuss
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Art. 30 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Betrieb

1. Der strategische Ausschuss tritt so oft wie nötig, jedoch mindestens zweimal pro Jahr zusammen.

2. Im Übrigen organisiert er sich selbst und erlässt sein eigenes Reglement.

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