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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 3 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Fachbereiche

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Fachbereiche

Die HE-Arc ist in Fachbereiche gegliedert.

Fachbereiche sind Lehr- und Forschungseinheiten mit einem oder mehreren dazu gehörenden Studiengängen.

Die Fachbereiche bilden in organisatorischer und administrativer Hinsicht Einheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Sie können nicht in Einheiten mit einer autonomen Organisation unterteilt werden.

In ihrer Benennung machen die Fachbereiche ihre Zugehörigkeit zur HE-Arc kenntlich.

Die Tätigkeiten eines Fachbereichs können auf einen oder mehrere Standorte aufgeteilt werden.

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