Art. 28 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Kompetenzen
Art. 28 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Kompetenzen
1. Der strategische Ausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben. Er
a) vertritt die Interessen der HE-Arc,
b) bestimmt eines seiner Mitglieder als Vertreter der HE-Arc und der Unterzeichnerkantone im Regierungsausschuss der HES-SO,
c) erarbeitet auf Grundlage der Anträge der Generaldirektion den Leistungsvertrag und definiert die strategischen Ziele der HE-Arc,
d) genehmigt die Finanz- und Aufgabenpläne sowie das Budget und die Rechnung der HE-Arc,
e) legt die Modalitäten der Investitionsfinanzierung fest,
f) entscheidet über Zuteilung oder Rückerstattung allfälliger Ertragsüberschüsse,
g) beschliesst die Eröffnung und Schliessung der Standorte der HE-Arc,
h) genehmigt die Reglemente, die ihm gemäss vorliegender Vereinbarung zugewiesen werden,
i) stellt auf Antrag des HES-SO-Rektorats die Generaldirektorin oder den Generaldirektor sowie auf deren oder dessen Antrag die Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter an,
j) bezeichnet das Kontrollorgan oder die Kontrollorgane gemäss Artikel 40 der vorliegenden Vereinbarung,
k) beauftragt die Generaldirektion, dossierbezogene Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzusetzen,
l) nimmt weitere Kompetenzen wahr, die ihm mit der vorliegenden Vereinbarung übertragen werden, oder delegiert sie an die Direktion.