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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 26 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Organe und Gliederung

Organisation der HE-Arc - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 26 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Organe und Gliederung

1. Die Organe der HE-Arc sind

a) der strategische Ausschuss,

b) die Generaldirektion.

2. Die beratenden Organe der HE-Arc sind

a) der Personalrat,

b) die Ad-hoc-Arbeitsgruppen.

3. Die Lehr- und Forschungseinheiten der HE-Arc sind in Fachbereiche zusammengefasst und werden von einer Fachbereichsleiterin oder einem Fachbereichsleiter geleitet.

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