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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 24 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Berufsethik

Betriebliche Grundsätze
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Art. 24 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Berufsethik

1. Die HE-Arc gibt sich im Zusammenhang mit ihrem Auftrag Berufs- und Standesregeln sowie die erforderlichen Mittel, um deren Einhaltung zu überwachen.

2. Die Anwendungsmodalitäten werden in einem Reglement der Generaldirektion festgelegt.

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