439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 24 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Berufsethik
Betriebliche Grundsätze
Art. 24 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Berufsethik
1. Die HE-Arc gibt sich im Zusammenhang mit ihrem Auftrag Berufs- und Standesregeln sowie die erforderlichen Mittel, um deren Einhaltung zu überwachen.
2. Die Anwendungsmodalitäten werden in einem Reglement der Generaldirektion festgelegt.