439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 23 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Mobilität
Betriebliche Grundsätze
Art. 23 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Mobilität
1. Die HE-Arc fördert die nationale und internationale Mobilität der Studierenden und des Personals.
2. Die Anwendungsmodalitäten werden in einem Reglement der Generaldirektion festgelegt.