439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 21 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Qualität und internes Controlling
Betriebliche Grundsätze
Art. 21 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Qualität und internes Controlling
1. In Anwendung von Artikel 40 Buchstabe k der HES-SO-Vereinbarung setzt die HE-Arc die Beschlüsse der HES-SO-Organe in Bezug auf das Qualitätsmanagement und das interne Kontrollsystem (IKS) um.
2. Für Fragen, die nicht in der HES-SO-Vereinbarung geregelt sind, gibt sich die HE-Arc unter Berücksichtigung bestehender Normen eigene Qualitätsstandards und einen eigenen Qualitätssicherungsplan. Sie richtet ein internes Kontrollsystem (IKS) ein.