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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 21 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Qualität und internes Controlling

Betriebliche Grundsätze
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Art. 21 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Qualität und internes Controlling

1. In Anwendung von Artikel 40 Buchstabe k der HES-SO-Vereinbarung setzt die HE-Arc die Beschlüsse der HES-SO-Organe in Bezug auf das Qualitätsmanagement und das interne Kontrollsystem (IKS) um.

2. Für Fragen, die nicht in der HES-SO-Vereinbarung geregelt sind, gibt sich die HE-Arc unter Berücksichtigung bestehender Normen eigene Qualitätsstandards und einen eigenen Qualitätssicherungsplan. Sie richtet ein internes Kontrollsystem (IKS) ein.

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