439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 20 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Zusammenarbeit
Betriebliche Grundsätze
Art. 20 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Zusammenarbeit
1. Die HE-Arc beteiligt sich innerhalb der HES-SO an den in der schweizerischen Bildungslandschaft unternommenen Bemühungen um Zusammenarbeit, Koordination und Planung und arbeitet aktiv mit den anderen Hochschulen zusammen, insbesondere mit jenen der HES-SO.
2. Sie arbeitet ebenfalls auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene mit betroffenen Fachkreisen und Institutionen zusammen.
3. Im Hinblick auf Komplementarität und Wettbewerb sucht und begünstigt sie die Zusammenarbeit mit den grenznahen und internationalen höheren Bildungs- und Forschungsinstitutionen.