439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Rechtsform und Autonomie
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Rechtsform und Autonomie
1. Die HE-Arc ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2. Sie ist im Rahmen der HES-SO-Vereinbarung und der vorliegenden Vereinbarung autonom, dies namentlich im Bereich der lokalen Forschung sowie der Fort- und Weiterbildung.
3. Sie ist eine nicht gewinnorientierte Institution.
4. Sie hat ihren Verwaltungssitz in Neuenburg.