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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Rechtsform und Autonomie

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Rechtsform und Autonomie

1. Die HE-Arc ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit.

2. Sie ist im Rahmen der HES-SO-Vereinbarung und der vorliegenden Vereinbarung autonom, dies namentlich im Bereich der lokalen Forschung sowie der Fort- und Weiterbildung.

3. Sie ist eine nicht gewinnorientierte Institution.

4. Sie hat ihren Verwaltungssitz in Neuenburg.

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