439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 19 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Konsultation
Betriebliche Grundsätze
Art. 19 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Konsultation
Im Hinblick auf die regionale Verankerung der Hochschule und die Förderung der Innovation kann die Generaldirektion der HE-Arc Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Behandlung spezifischer Themen bilden.
In diesem Zusammenhang kann sie aussenstehende Personen mit Erfahrung und Fachwissen aus dem betroffenen Themenbereich beiziehen.