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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 19 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Konsultation

Betriebliche Grundsätze
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Art. 19 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Konsultation

Im Hinblick auf die regionale Verankerung der Hochschule und die Förderung der Innovation kann die Generaldirektion der HE-Arc Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Behandlung spezifischer Themen bilden.

In diesem Zusammenhang kann sie aussenstehende Personen mit Erfahrung und Fachwissen aus dem betroffenen Themenbereich beiziehen.

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