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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Vertretung

Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Interparlamentarisches Controlling (interparlamentarische Kommission)
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Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Vertretung

1. Der strategische Ausschuss kann an den Sitzungen der IPK HE-Arc teilnehmen. Er wird in diesem Fall durch eines seiner Mitglieder vertreten.

2. Der strategische Ausschuss nimmt an den Abstimmungen nicht teil.

3. Die IPK HE-Arc kann vom strategischen Ausschuss jegliche Auskunft anfordern und mit dessen Zustimmung Anhörungen durchführen.

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