439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Vertretung
Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Interparlamentarisches Controlling (interparlamentarische Kommission)
Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Vertretung
1. Der strategische Ausschuss kann an den Sitzungen der IPK HE-Arc teilnehmen. Er wird in diesem Fall durch eines seiner Mitglieder vertreten.
2. Der strategische Ausschuss nimmt an den Abstimmungen nicht teil.
3. Die IPK HE-Arc kann vom strategischen Ausschuss jegliche Auskunft anfordern und mit dessen Zustimmung Anhörungen durchführen.