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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Art der Beschlussfassung

Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Interparlamentarisches Controlling (interparlamentarische Kommission)
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Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Art der Beschlussfassung

1. Die IPK HE-Arc entscheidet nach der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

2. Gibt sie eine Empfehlung zu Händen der betroffenen Kantonsparlamente ab, werden im Protokoll die Ergebnisse der Abstimmung für jede Kantonsabordnung gesondert aufgeführt.

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