439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Zuständigkeiten
Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Interparlamentarisches Controlling (interparlamentarische Kommission)
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Zuständigkeiten
1. Die IPK HE-Arc ist für die Prüfung des Geschäftsberichts des strategischen Ausschusses gemäss Artikel 10 zuständig. Die Prüfung ist vor der Traktandierung für die Sessionen der Parlamente der Unterzeichnerkantone vorzunehmen.
2. Die interparlamentarische HE-Arc-Kommission ist auf jeden Fall zuständig für die Prüfung
a) der strategischen Ziele,
b) des Leistungsvertrags,
c) der mehrjährigen Planung und
d) des Budgets sowie der Betriebs- und Investitionsrechnung.
3. Sie erstellt mindestens einmal pro Jahr einen schriftlichen Bericht, der den Parlamenten der Unterzeichnerkantone zugestellt wird.