439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Aufgaben und Zusammensetzung
Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Interparlamentarisches Controlling (interparlamentarische Kommission)
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Aufgaben und Zusammensetzung
1. Die Unterzeichnerkantone setzen eine interparlamentarische Kommission (IPK) ein, die mit dem interparlamentarischen Controlling der HE-Arc beauftragt wird.
2. Für die Unterzeichnerkantone gilt Kapitel 4 des ParlVer.
3. Jeder Unterzeichnerkanton bezeichnet fünf Kommissionsmitglieder, die zwingend auch Mitglied der interparlamentarischen HES-SO-Kommission sind.