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439.32-2 HE-ARC CH-BE

Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Aufgaben und Zusammensetzung

Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Interparlamentarisches Controlling (interparlamentarische Kommission)
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Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Aufgaben und Zusammensetzung

1. Die Unterzeichnerkantone setzen eine interparlamentarische Kommission (IPK) ein, die mit dem interparlamentarischen Controlling der HE-Arc beauftragt wird.

2. Für die Unterzeichnerkantone gilt Kapitel 4 des ParlVer.

3. Jeder Unterzeichnerkanton bezeichnet fünf Kommissionsmitglieder, die zwingend auch Mitglied der interparlamentarischen HES-SO-Kommission sind.

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