439.32-2
HE-ARC
CH-BE
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) - Geschäftsbericht
Beziehungen zwischen den Kantonen und der HE-Arc - Allgemeine Bestimmungen
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) · Geschäftsbericht
1. Der strategische Ausschuss erstellt jährlich einen Geschäftsbericht, der von den Regierungen an die Parlamente der Unterzeichnerkantone übermittelt wird.
2. Der Geschäftsbericht wird gleichzeitig mit dem Bericht der interparlamentarischen Kommission gemäss Artikel 13 übermittelt.
3. Der Geschäftsbericht umfasst die strategischen Zielsetzungen der HE-Arc sowie deren Umsetzung, die Beurteilung der Ergebnisse des Leistungsvertrags, die mehrjährige Finanzplanung, das Budget und die Jahresrechnung der HE-Arc.