Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
439.32-1 HES-SO CH-BE

Art. 63 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) - Anpassung der kantonalen Gesetzgebungen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (65 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 63 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) · Anpassung der kantonalen Gesetzgebungen

Die Partnerkantone verfügen ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung über eine Frist von zwei Jahren, um ihre Gesetzgebung und, gegebenenfalls, die zwischen ihnen abgeschlossenen interkantonalen Vereinbarungen an das neue Recht anzupassen.

← Art. 62 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) Partnerkantone und allgemeines Ziel Art. 64 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →