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439.32-1 HES-SO CH-BE

Art. 41 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) - Definition

Studierende
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Art. 41 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) · Definition

1. Als Studierende gelten alle Personen, die an der HES-SO immatrikuliert sind.

2. Sofern Platz vorhanden ist, können Hörerinnen und Hörer gewisse Vorlesungen an den Hochschulen besuchen, ohne immatrikuliert zu sein.

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