439.32-1
HES-SO
CH-BE
Art. 33 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) - 4. Kooperationsrat a) Definition und Funktionsweise
Zentrale Organe
Art. 33 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) · 4. Kooperationsrat a) Definition und Funktionsweise
1. Der Kooperationsrat setzt sich aus 15 bis 21 Mitgliedern zusammen, welche die Studierenden der HES-SO und die Mitarbeitenden der Hochschulen vertreten und von diesen gewählt werden.
2. Er arbeitet sein eigenes Reglement aus und unterbreitet dieses dem Regierungsausschuss zur Genehmigung.
3. Er kann Kommissionen bilden.