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439.32-1 HES-SO CH-BE

Art. 33 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) - 4. Kooperationsrat a) Definition und Funktionsweise

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Art. 33 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) · 4. Kooperationsrat a) Definition und Funktionsweise

1. Der Kooperationsrat setzt sich aus 15 bis 21 Mitgliedern zusammen, welche die Studierenden der HES-SO und die Mitarbeitenden der Hochschulen vertreten und von diesen gewählt werden.

2. Er arbeitet sein eigenes Reglement aus und unterbreitet dieses dem Regierungsausschuss zur Genehmigung.

3. Er kann Kommissionen bilden.

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