439.32-1
HES-SO
CH-BE
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) - Rechtsform und Sitz
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule der Westschweiz (HES-SO) · Rechtsform und Sitz
1. Die HES-SO ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2. Sie ist im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung und deren Zielvereinbarung autonom.
3. Die Institution ist nicht gewinnorientiert.
4. Sie kann andere Schulen, die über einen Sonderstatus verfügen, durch besondere Vereinbarungen aufnehmen oder anbinden, insbesondere
a) die Westschweizer Theaterhochschule (HETSR),
b) die Ingenieurschule Changins,
c) die Hotelfachschule Lausanne.
5. Die HES-SO hat ihren Verwaltungssitz in Delsberg (Kanton Jura).