439.31
CH-BE
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura mit dem Ziel, jungen Artistinnen und Artisten sowie jungen Sportlerinnen und Sportlern zu ermöglichen, Schulausbildung und Künstler- oder Sportlerkarriere zu vereinbaren
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura mit dem Ziel, jungen Artistinnen und Artisten sowie jungen Sportlerinnen und Sportlern zu ermöglichen, Schulausbildung und Künstler- oder Sportlerkarriere zu vereinbaren
1. Der Regierungsrat ermächtigt den Erziehungsdirektor, die Anhänge 1 (Interkantonale Kommission «Sport-Künste-Studium») und 2 (Auswahlkriterien) zur oben erwähnten Vereinbarung zu unterzeichnen.
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Kanton Bern 439.31