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439.28 CH-BE

Art. 8 Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (G Konkordat HEP-BEJUNE) - Inkrafttreten

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Art. 8 Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (G Konkordat HEP-BEJUNE) · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt am 1. August 2021 in Kraft.

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