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439.28-1 CH-BE

Art. 2 Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (Konkordat HEP-BEJUNE) - Rechtsform, Autonomie und Sitz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (Konkordat HEP-BEJUNE) · Rechtsform, Autonomie und Sitz

1. Die HEP ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit.

2. Sie ist im Rahmen dieses Konkordats autonom.

3. Sie hat ihren Sitz in Delsberg.

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