439.27
CH-BE
Art. 5 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
Art. 5 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
1. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) vom 14. Dezember 2000 wird auf den 31. Dezember 2018 gekündigt. Der Regierungsratsbeschluss vom 1. November 2000 betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) wird auf den 31. Dezember 2018 aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.26) entfernt.
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Kanton Bern 439.27
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