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439.27 CH-BE

Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

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Art. 4 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

Das Interkantonale Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 wird auf den 31. Dezember 2018 gekündigt. Der Grossratsbeschluss vom 7. Juni 2000 betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 wird auf den 31. Dezember 2018 aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.25) entfernt.

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