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Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

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Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, das Hochschulkonkordat gemäss Artikel 16 zu kündigen.

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