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439.27 CH-BE

Kanton Bern 439.27

7 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Juni 2013 über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)[2] bei.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Hochschulkonkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Das Interkantonale Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 wird auf den 31. Dezember 2018 gekündigt. Der Grossratsbeschluss vom 7. Juni 2000 betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 wird auf den 31. Dezember 2018 aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.25) entfernt.

1. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) vom 14. Dezember 2000 wird auf den 31. Dezember 2018 gekündigt. Der Regierungsratsbeschluss vom 1. November 2000 betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) wird auf den 31. Dezember 2018 aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.26) entfernt.

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