439.21
COSPFHVAHES
CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung vom 12. Juni 2003 (FHV)
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung vom 12. Juni 2003 (FHV)
1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der FHV zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Anpassungen, insbesondere in Fragen des Verfahrens, der Organisation oder der Beitragshöhe sowie um Änderungen oder die Aufhebung des Tarifzuschlags gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2000)2, welche auf Grund der neuen FHV erfolgen, handelt.