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439.21 COSPFHVAHES CH-BE

Kanton Bern 439.21 (COSP)

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung vom 12. Juni 2003 (FHV) bei (BSG 439.21-1).

1. Der Regierungsrat bewilligt die nach der FHV vom Kanton Bern zu leistenden Beiträge abschliessend.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der FHV zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Anpassungen, insbesondere in Fragen des Verfahrens, der Organisation oder der Beitragshöhe sowie um Änderungen oder die Aufhebung des Tarifzuschlags gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2000)2, welche auf Grund der neuen FHV erfolgen, handelt.

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