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Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen - Inkrafttreten

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Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

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