439.20
CH-BE
Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen - Inkrafttreten
Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.