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CH-BE
Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen - Aufhebung
Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen · Aufhebung
1. Der Grossratsbeschluss vom 17. Juni 1997 Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 wird aufgehoben und aus der Bernischen Gesetzessammlung entfernt.
2. Die Interkantonale Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interkantonalen Vereinbarung vom 27. Juni 2019 über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) aus der Bernischen Gesetzessammlung entfernt.
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