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CH-BE
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen - Vertretung des Kantons
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen · Vertretung des Kantons
Der Kanton Bern wird durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor in der Konferenz der Vereinbarungskantone vertreten.
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