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439.18 CH-BE

Kanton Bern 439.18

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Der Kanton Bern ist Unterzeichnerkanton der bereinigten Fassung der unter der BSG-Nummer 439.18-1 veröffentlichten interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Die Änderungen vom 19. Mai und 16. Juni 2005 der Vereinbarung werden genehmigt.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen in Fragen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

1. Der Grossratsbeschluss vom 17. März 1994 über den Beitritt des Kantons Bern zur interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen wird aufgehoben.

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