439.175
HFSVAES
CH-BE
Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Er ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993[3] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).