Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
439.175 HFSVAES CH-BE

Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)

1. Die Bildungs- und Kulturdirektion wird ermächtigt, die Bildungsgänge gemäss Artikel 4 Absatz 1 zu melden.

← Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) Kanton Bern 439.175 Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →