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439.175 HFSVAES CH-BE

Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)

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Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)

Die Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b richtet sich nach der Gesetzgebung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung.

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