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439.175 HFSVAES CH-BE

Kanton Bern 439.175 (HFSV)

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.175-1 veröffentlichten interkantonalen Vereinbarung vom 22. März 2012 über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) bei.

Die Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b richtet sich nach der Gesetzgebung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung.

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Er ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993[3] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

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