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439.16 ASPBFSVAEPr CH-BE

Art. 6 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV)

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Art. 6 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV)

Der Beschluss der Conférence romande des affaires sanitaires et sociales (CRASS) vom 14. November 2005, die Interkantonale Vereinbarung vom 4. März 1996 über die Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens und ihre Finanzierung (RRB 1887 vom 7. August 1996; nicht publiziert) auf den 30. Juni 2008 aufzuheben, wird genehmigt.

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