439.16
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CH-BE
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV)
Art. 2 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV)
1. Für die Abgeltung der Leistungen gemäss Artikel 6 Absatz 2 gelten die Tarife gemäss dem Anhang zur BFSV.
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Kanton Bern 439.16
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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
100 2022 352 · be (Art. 2 Abs. 2 BFSV)
Bern Resident v. Canton of Bern: Vocational Training Cost Coverage Denial
hen Unterricht sowie die beruflichen Vollzeitausbildungen der dem BBG unterstellten Ausbildungsgänge (Art. 2 Abs. 2 BFSV). Bei der Ausbildung zum Kaufmann EFZ Talent School an den B.________ handelt es sich um eine Vollzeitausbildung (angefochtener E