439.15
BEJUNE
CH-BE
Art. 5 Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung)
Art. 5 Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung)
1. Dieser Beschluss tritt am 1. August 2015 in Kraft. Er ist in Anwendung von Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 3 amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).