439.15
BEJUNE
CH-BE
Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung)
Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung)
1. Die Bildungs- und Kulturdirektion bewilligt die entsprechenden Ausgaben.
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Kanton Bern 439.15
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