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439.15 BEJUNE CH-BE

Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung)

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Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung)

1. Die Bildungs- und Kulturdirektion bewilligt die entsprechenden Ausgaben.

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