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Art. 6 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

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Art. 6 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

1. Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.

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