439.14
RSACSR
CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
Der Kanton Bern wird in der Konferenz der Abkommenskantone gemäss Artikel 12 durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor vertreten.
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Kanton Bern 439.14
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