439.14
RSACSR
CH-BE
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
1. Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 439.14-1 veröffentlichten Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 23. November 2007 bei.