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439.14 RSACSR CH-BE

Kanton Bern 439.14 (RSA)

7 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 439.14-1 veröffentlichten Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 23. November 2007 bei.

Der Kanton Bern wird in der Konferenz der Abkommenskantone gemäss Artikel 12 durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor vertreten.

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