Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
439.13 CH-BE

Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat vom 29. Oktober 1970 über die Schulkoordination

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat vom 29. Oktober 1970 über die Schulkoordination

1. Der auf den Kanton Bern entfallende Anteil an die Kosten des EDK-Sekretariates und der von der EDK finanzierten oder unterstützten Institutionen wird gemäss besonderem Beschluss (gegenwärtig Grossratsbeschluss Nr. 5155 vom 17. Februar 1986) budgetiert und ausgerichtet.

← Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat vom 29. Oktober 1970 über die Schulkoordination Kanton Bern 439.13 Art. 4 Grossratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat vom 29. Oktober 1970 über die Schulkoordination →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →