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438.312 OSFRCFABV CH-BE

Art. 37 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Meldepflicht

Gesuchsverfahren
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Art. 37 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Meldepflicht

1. Die gesuchstellende Person und deren Eltern sowie weitere Verpflichtete sind verpflichtet, sämtliche für die Abklärung und Auszahlung eines Ausbildungsbeitrags erhebliche Umstände wahrheitsgetreu mitzuteilen und die notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2019 385 · be (Art. 18 Abs. 1 ABG i.V.m. Art. 37 ABV)
Student Grant Calculation Disclosure and Stepfather Income Inclusion Appeal
Cited in the reasoning (E. 3.5) regarding the appellant's duty to provide information, but not explicitly cited in the final orders (1-5).