438.312
OSFRCFABV
CH-BE
Art. 35 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Gesuchseinreichung
Gesuchsverfahren
Art. 35 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Gesuchseinreichung
1. Wer einen Ausbildungsbeitrag beanspruchen will, hat für jedes Ausbildungsjahr ein amtliches Gesuchsformular bei der AAB einzureichen.