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Art. 35 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Gesuchseinreichung

Gesuchsverfahren
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Art. 35 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Gesuchseinreichung

1. Wer einen Ausbildungsbeitrag beanspruchen will, hat für jedes Ausbildungsjahr ein amtliches Gesuchsformular bei der AAB einzureichen.

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